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Sozialrücklage der DLRG Ortsgruppe Kirchentellinsfurt.

Die DLRG OG Kirchentellinsfurt hat ab September 2020 eine Sozialrücklage eingeführt.

Zweck der Sozialrücklage ist es Mitgliedern die Teilnahme an Kursen und Jugendveranstaltungen der DLRG OG Kirchentellinsfurt zu ermöglichen und die entstehenden Kosten in finanziellen Härtefällen abzudecken.

Eine finanzielle Unterstützung in Form einer Kostenübernahme kann beim 1.Vorsitzenden der DLRG OG Kirchentellinsfurt gegen Nachweis beantragt werden.

Finanzierbar sind:

  • Gebühren von Schwimmkursen aller Art

  • Beiträge für Jugendaktionen ab einem Betrag von 25€ pro Einzelaktion

  • In besonderen Ausnahmefällen können Mitgliedsbeiträge in Einzelentscheidungen des Gremiums übernommen werden

Hilfestellungen über die Sozialrücklage der DLRG OG Kirchentellinsfurt können maximal bis zu einer Höhe von einer gültigen Anfängerschwimmkursgebühr pro Jahr und Zahler gewährt werden.

Zugangsvoraussetzungen zur Sozialrücklage:

  • Der Mitgliedsbeitrag der Ortgruppe Kirchentellinsfurt ist vollständig bezahlt

  • Eine Beantragung von Leistungen ist erst ab dem zweiten Mitgliedsjahr möglich

  • Alle möglichen staatlichen Zuwendungs- und Unterstützungsleistungen sind ausgeschöpft (z.B. Bildungs- und Teilhabepaket)

Die Sozialrücklagen sind gedeckelt und werden nach Beantragungseingang vergeben. Dabei besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Leistungen. Wenn die Rücklagen aufgebraucht sind besteht keine Leistungsmöglichkeit mehr ungeachtet von Beantragungen.

Leistungen können bis zu 3x in einem Zeitraum von 3 Jahren beantragt werden und sind an die beantragte Einzelmaßnahme gebunden. Jede Maßnahme, die einer Unterstützung bedarf, ist separat zu beantragen.

Die Finanzierung der Sozialrücklage erfolgt durch einen Teil der Mitgliedsbeiträge.

 

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